Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elentia ist ein Projekt von QWX-Media.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Elentia – ein Projekt von QWX-Media.de

Inhaber: Felix Uysal, Brühler Str. 206, 42657 Solingen

TEIL A – Allgemeine Bestimmungen für alle Verträge und Leistungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen des Anbieters im Zusammenhang mit der Nutzung der Elentia Plattform, der individuell bereitgestellten Webformulare, Beratungs- und Programmierleistungen sowie etwaiger Hostingangebote.
  2. Vertraglich individuell vereinbarte Leistungen und Angebote (z. B. in einem schriftlichen Angebot, Pflichtenheft oder Kostenvoranschlag) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Widerspruch zu einzelnen Regelungen stehen.
  3. Die AGB untergliedern sich in einen allgemeinen Teil (Teil A) und ggf. zusätzlich individuell vereinbarte leistungsspezifische Module (Teil B ff.). Bei Widersprüchen gelten die Bestimmungen in Teil B ff. vorrangig.
  4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Schweigen oder die bloße Durchführung der Leistungen stellt keine Zustimmung dar.
  5. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Hierauf wird der Anbieter bei Bekanntgabe besonders hinweisen.

§ 2 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter betreibt die Elentia Plattform als Software-as-a-Service-Lösung. Darüber hinaus bietet er individuelle Anpassungen, Beratungsdienstleistungen sowie formularspezifische Programmierungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem ggf. beigefügten Pflichtenheft sowie begleitenden Unterlagen.
  2. Die Nutzung der Elentia Plattform erfolgt über Benutzerkonten auf Basis eines monatlichen Nutzungsvertrages.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch gleichwertig qualifizierte Dritte (z. B. technische Dienstleister oder freie Mitarbeiter) zu erbringen. Ein objektiv wichtiger Grund gegen die Beauftragung ist vom Kunden nachzuweisen.
  4. Der Anbieter betreibt Hosting-Dienste grundsätzlich über externe Anbieter. Auf Wunsch des Kunden kann der Betrieb in kundeneigener Infrastruktur vereinbart werden. In diesem Fall sind gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu treffen.
  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die durch den Kunden mit Elentia erzeugten Inhalte oder deren Nutzung auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in Bezug auf Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht, zu überprüfen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.
  6. Der Anbieter macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Inhalte, die durch KI-Funktionen der Elentia Plattform generiert werden, ausschließlich als Vorschläge zu verstehen sind. Der Kunde ist verpflichtet, diese Inhalte vor der weiteren Nutzung oder Veröffentlichung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Angemessenheit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Aufgrund technischer Limitierungen sind fehlerhafte, unvollständige oder sachlich unrichtige Inhalte („KI-Halluzinationen“) möglich und stellen keinen Mangel der Leistung dar.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Abschlagszahlungen bei umfangreicheren Projekten können im Angebot festgelegt werden. Der Anbieter ist berechtigt, nach Abschluss einzelner Projektphasen Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsstand zu stellen. Eine Zwischenfreigabe des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
  3. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und eine Mahnpauschale geltend zu machen (§ 288 BGB).

§ 4 Änderungen und Zusatzleistungen

  1. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss (Change Requests) sind gesondert zu vergüten. Sie werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Anbieter in Textform bestätigt wurden.
  2. Als gesondert zu vergütender Mehraufwand gelten insbesondere nachträgliche funktionale Änderungen der Formulare, zusätzliche Beratung oder Umsetzungen außerhalb des Angebotsumfangs sowie Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden.

§ 5 Termine, Abnahmen

  1. Leistungs- und Fertigstellungstermine bedürfen der Textform. Verbindliche Fristen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
  2. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung oder verspätete Freigaben des Kunden zurückzuführen sind.
  3. Abnahmen (inkl. Zwischenfreigaben) erfolgen in Textform. Teilfreigaben gelten als konkludent erteilt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang keine Mängel schriftlich geltend macht.

§ 6 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Bei Werkleistungen ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
  2. Mängel sind vom Kunden nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Anbieter ist zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

§ 7 Haftung

  1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Für Schäden durch fehlerhafte Nutzung von KI-Texten oder fehlerhafte Weiterverwendung generierter Inhalte haftet der Anbieter nicht. Die redaktionelle und rechtliche Verantwortung liegt beim Kunden.
  4. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden beschränkt.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag zur Nutzung der Elentia Plattform wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
  2. Beratungs- und Programmierleistungen gelten als Einzelverträge und unterliegen nicht der oben genannten Vertragslaufzeit.
  3. Beide Parteien sind zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegender Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.

§ 9 Nutzungsrechte und Referenzen

  1. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den durch Elentia erstellten Texten und Formularen zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke. Eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich gestattet.
  2. Die Weitergabe von Zugangsdaten, das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen der Elentia Plattform (insb. der Software, KI-Features und Formulare) ist untersagt.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich in Referenzen (z. B. auf der Website oder in Präsentationen) zu nennen, sofern keine sensiblen oder unternehmensinternen Informationen offengelegt werden.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die für die individuelle Anpassung notwendigen Informationen und Unterlagen (z. B. Prozesse, Anforderungen, Materialien) zur Verfügung zu stellen.
  2. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten und daraus resultierendem Mehraufwand ist der Anbieter berechtigt, diesen separat abzurechnen.

§ 11 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt nur auf Basis eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
  2. In Produktivsystemen werden ausschließlich DSGVO-konforme Dienste mit Serverstandort Deutschland eingesetzt (z. B. Azure OpenAI, Region Frankfurt). In Demonstrationen können vereinzelt Dienste außerhalb der EU (z. B. OpenAI Inc.) zum Einsatz kommen.

§ 12 Verfügbarkeit, Sperrung

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Elentia Plattform, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Nutzung.
  2. Bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform (z. B. durch Skripte, Automatisierung außerhalb der Plattform, Überlastung) sowie bei Zahlungsverzug oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden temporär oder dauerhaft zu sperren. Der Kunde wird hierüber informiert.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand ist Solingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.